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o. J. o. T. o. O.

(1314 - 1319).

Heinrich, (Bischof von Breslau), schreibt den Archidiakonen von Breslau, Glogau, Oppeln und Liegnitz, dass er wegen der schweren Angriffe seitens des Herzogs (Boleslaw vermuthen wir im Anschluss an die vorhergehenden Urkunden) auf die Bresl. Kirche, mit ihm in Krieg verwickelt, viele Schulden habe machen und die seiner Kirche gehörige Burg Othmachau und Dörfer verpfänden müssen. Mit Einwilligung seines Kapitels müsse er deshalb von seiner Geistlichkeit eine Hülfe fordern, und er befiehlt demgemäss jedem Archidiakon, die seinem Distrikt unterstehenden Erzpriester zusanamenzuberufen und ihnen zu befehlen, dass dieselben in ihren Gebieten die Pfarrer und Beneficiaten berufen und von diesen nach vorgängiger Taxirung 2 Skot von der Mark prager Groschen (= 1/12 Mark oder 4 prager Groschen) binnen einem Monat einfordern, welches Geld dann die Erzpriester an den Bresl. Offizial (Konrad) einzuliefern haben. Die Widerspenstigen werden suspendirt und sollen als solche namentlich verkündigt werden.

Cod. dipl. Sil. V, 68.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.